In der DIN 19643-1 heißt es im allgemeinen Teil, dass alle baulichen Voraussetzungen einer Schwimmbeckenanlage so beschaffen sein müssen, dass die Funktion der Anlage und die geforderte Wasserbeschaffenheit sichergestellt ist und vorgeschriebene Grenzwerte eingehalten werden.
Für die Aufbereitung von Schwimmbadabwässern stehen verschiedene Verfahrenstechniken zur Verfügung, die wir in Zusammenarbeit mit Planern und unseren Kunden evaluieren. Dabei steht neben der Wasserqualität auch die Wirtschaftlichkeit der Aufbereitungsanlage im Fokus.
Landwehr Wassertechnik bietet Ihnen alle Verfahrenstechniken an, z. B. Niederdruckfiltrationsanlagen, wie unseren energie-effizienten Landwehr FORMULA-Filter, Membranfiltration und Druckfiltrationsanlagen aller Art.
Was können wir für Sie tun? Rufen Sie uns an: +49 53 32 / 96 87-0
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